Professionelle Beratung und Vermittlung

Was ist ein Au Pair?
Ein Au-pair ist ein junger Mensch EU-und EFTA Bürger 17-30 Nicht- EU Bürger zwischen 18 und 27 Jahren, ledig und kinderlos, der für eine begrenzte Zeit in ein fremdes Land reist, um dort bei einer Gastfamilie zu leben.
Während des Aufenthaltes unterstützt du als Au-pair deine Gastfamilie bei der Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit. Dafür erhältst du von der Gastfamilie ein Taschengeld und Kost & Logis.

Das Taschengeld für Au-pairs in Deutschland beträgt 280 Euro pro Monat, unabhängig von der Dauer der Arbeitszeit. Auch während des Urlaubs und bei Krankheit erhält das Au-pair Taschengeld.

Was ist das Au Pair Programm?
Wir bieten jungen Frauen und Männern von 18 bis 27 Jahre (aus EU-Ländern 17 bis 30 Jahre) die Möglichkeit, als Au Pair in Deutschen Gastfamilien zu leben.

Ein Au Pair ist zwischen 18 – 27 Jahre alt und verlässt ihr Heimatland um für maximal 6 bis 12 Monate in Deutschland die Sprache und Kultur des Gastlandes besser kennen zu lernen. Ein Au Pair wohnt bei der Gastfamilie und hilft dieser bei der Kinderbetreuung und im Haushalt zur Entlastung der Eltern. Als Gegenleistung erhält ein Au Pair freie Unterkunft, Verpflegung sowie ein monatliches Taschengeld. Auch die Versicherung wird von der Gastfamilie bezahlt. Ein Au Pair Verhältnis ist ein faires Zusammenleben auf Gegenseitigkeit. Ein Au Pair Aufenthalt dient der Jugendbildung, der Persönlichkeitsentwicklung und der interkulturellen Begegnung.

Alle Au Pairs bewerben sich mit dem Wunsch, die Sprache und Kultur Deutschlands besser kennen zu lernen und doch ist jedes Au Pair anders. Um eine möglichst passende Gastfamilie zu finden ist es wichtig, eine Au Pair Agentur zu beauftragen. Die benötigt einen ausgefüllten Fragebogen.
Es werden jedoch noch andere Ansprüche an zukünftige Au Pairs gestellt, da auch ein Au Pair Aufenthalt gesetzlichen Regeln unterliegt. So dürfen sich nur junge Menschen im Alter von 18 – 27 Jahre als Au Pair Bewerben. Erforderlich sind gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache, ohne die eine Kommunikation mit der Gastfamilie nicht zustande kommen kann. Diese sollten im Idealfall anhand eines Zeugnisses belegbar Sein. Für die Beantragung eines Visums beim deutschen Konsulat ist ein A1-Deutschzeugnis zwingend erforderlich. Die von Institutionen wie Goethe Institut, Telc, TestDaF und ÖSD eingeholten Unterlagen überzeugen. Weiterhin muss ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das die physische und psychische Gesundheit bestätigt. Ebenso wichtig ist ein Nachweis über die Erfahrungen des zukünftigen Au Pairs in der Kinderbetreuung. Ein netter Brief an die Gastfamilie sowie freundliche Fotos vervollständigen die Bewerbung.

Von allen Au Pairs wird mithilfe im Haushalt und bei der Kinderbetreuung an 30 Stunden in der Woche erwartet. Au Pairs betreuen die Kinder der Gastfamilie, sie beaufsichtigen sie, versorgen sie, spielen mit ihnen, helfen bei den Hausaufgaben, begleiten sie zu Aktivitäten, bringen und holen sie von der Schule oder dem Kindergarten ab. Sie unterstützten die Familie bei allen anfallenden leichten Hausarbeiten wie z.B. Aufräumen der Kinderzimmer, Erledigen der Einkäufe, Waschen und Bügeln der Wäsche etc.

In ihrer Freizeit besuchen die Au Pairs einen Sprachkurs und gehen ihren Hobbies nach. Au Pairs sind Familienmitglieder auf Zeit. Einbindung in die Freizeitaktivitäten der Familie sollte selbstverständlich sein.

Das Au-pair unterstützt die Gastfamilie beispielsweise bei folgenden Hausarbeiten:
  • Geschirr spülen / Spülmaschine ein- und ausräumen
  • ab und zu: putzen, kehren, Staub wischen/saugen
  • Wäsche der Kinder machen (waschen, zusammenlegen, wegräumen)
  • Bügeln (keine schwierigen Kleidungstücke wie Hemden und Blusen)
  • Betten der Kinder machen
  • Zimmer der Kinder aufräumen
  • kleine Einkäufe erledigen
  • falls notwendig, sich um die Haustiere kümmern
  • Mülleimer leeren
Folgende Hausarbeiten gehören nicht zu den Aufgaben eines Au-pairs:
  • Gartenarbeit
  • Fenster putzen
  • Frühjahrsputz
  • Backofen sauber machen
  • Auto waschen
  • Teppichboden reinigen
  • Großeinkäufe erledigen
  • Haustiere waschen
  • Betten der Gasteltern machen
  • Toilette reinigen
  • Bügeln schwieriger Kleidung
  • komplette(s) Haus/Wohnung sauber halten
Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU/EWR) – Bescheinigung beantragen

Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Mitgliedsstaaten) genießen innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit, die das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit einschließt. Für die Einreise in das Bundesgebiet benötigen Sie kein Visum und unterliegen keinen Beschränkungen bei der Erwerbstätigkeit.

Nur Au-pairs aus EU-Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union beigetreten sind (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, Rumänien, Bulgarien) benötigen eine EU-Arbeitserlaubnis. Um diese Stelle anzunehmen, muss diese bei der zuständigen Agentur für Arbeit am Einsatzort beantragt werden. Dauert die Au-pair-Beschäftigung in Deutschland länger als 3 Monate, können Au-pairs, die einem EU-Mitgliedstaat angehören, nach Anmeldung bei der Meldebehörde eine kostenlose Bescheinigung der Ausländerbehörde erhalten.

Au-pairs mit Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins und Norwegens (EWR-Staaten) erhalten unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls eine kostenlose Aufenthaltsbescheinigung nach Gemeinschaftsrecht.

Au Pairs aus der Schweiz erhalten unter den genannten Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung nach dem Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz.

Als Nachweis ihres Rechts auf Freizügigkeit erhalten Bürger aller EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten eine Bescheinigung über den gemeinsamen Aufenthalt, die kostenlos und unbefristet ausgestellt wird.

Gemäß Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz wird auch eine Aufenthaltsbewilligung kostenlos und mindestens für die Dauer der Beschäftigung erteilt; dient als Nachweis des Rechts auf Freizügigkeit.

Als Au Pair haben Sie ein Aufenthaltsrecht von 6 bis 12 Monaten. Als Au-pair haben Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf eine andere Beschäftigung. Das Au Pair Programm ist nur ein internationaler Kulturaustausch.

Unsere Arbeit ist für Wechseln Au Pairs kostenlos!
  • Wir platzieren Au Pairs in ganz Deutschland, 
  • Unsere Arbeit ist für Wechseln Au Pairs, in Deutschland kostenlos
  • Wir schicken Au Pair Kandidaten nach Absprache mit der Gastfamilie.
  • Wir bieten FSJ- und Berufsausbildungsunterstützung für Au Pair-Kandidaten, die mit uns arbeiten
Für Bewerber/in aus dem Ausland

Um als Au Pair im Ausland nach Deutschland zu kommen, müssen Sie eine Anmelde- und Werbegebühr von 150 EUR zahlen.Nachdem Sie die Anmeldegebühr bezahlt haben, müssen Sie die von uns angeforderten Dokumente zusenden. Die Familie, die wir später finden, wird Sie einladen

 

Das Can Au-Pair Team steht Ihnen gerne zur verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen Weiter.

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