Merkblätter / Infos

Aufgaben eines Au Pairs sind z.B.:

  • die Kinder morgens wecken, für Schule oder Kindergarten fertig machen, Frühstück für die Kinder zubereiten, sie zur Schule/Kindergarten bringen
  • mit den Kindern spielen, sie sinnvoll beschäftigen, mit ihnen etwas unternehmen, beaufsichtigen
  • ggf. den Kindern bei den Hausarbeiten helfen oder diese überwachsen
  • Kinderwäsche waschen und bügeln, Kinderzimmer aufräumen, Babysitten
  • leichte Hausarbeit übernehmen, z.B. kleine Mahlzeiten vorbereiten, bei der Wäsche helfen, sich an den Hausarbeiten wie jedes andere Familienmitglied auch beteiligen, Küche sauber halten, aufräumen, staubsaugen usw.
  • Haustiere versorgen, mit dem Hund Gassi gehen

Folgende Hausarbeiten gehören nicht zu den Aufgaben eines Au-Pairs:

  • Gartenarbeit, Fenster putzen, Backofen sauber machen, Auto waschen, Großeinkäufe erledigen, Toilette reinigen, Komplette(s) Haus/Wohnung sauber halten

Arbeit und Freizeit

Die Aufgaben im Haushalt (einschließlich der Beaufsichtigung Minderjähriger) dürfen das Au-pair grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Soll diese Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten werden, so bedarf dies einer vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden.
Von der Familie kann verlangt werden, dass das Au-pair die übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Erledigung privater Angelegenheiten (z. B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit.
Die Einteilung der Hausarbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gewohnheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden.
Dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein). Außerdem sind mindestens vier freie Abende pro Woche zu gewähren.
Für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen ist das Au-pair freizustellen.

Erholungsurlaub

Wird ein Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen zu. Ansonsten für jeden vollen Monat ein Urlaub von zwei Werktagen.
Fährt die Familie selbst in den Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit. In diesem Fall muss das Au-pair dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen (z. B. Betreuung der Kinder). Ein Familienurlaub zählt daher für ein Au-pair nur dann als eigener Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. Fährt das Au-pair nicht mit in den Familienurlaub, ist eine Beschäftigung bei einer anderen Familie (Nachbarn, Bekannte etc.) nicht zulässig.

Sprachkurs
Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilie ist verpflichtet, sich mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 600 Euro an den Kosten für den Spracherwerb zu beteiligen. Dieser Förderbetrag kann monatlich über eine Pauschale von 70 Euro an das Au-pair ausgezahlt werden. Dieser Betrag ist während der gesamten Dauer des Au-pair-Verhältnisses zu zahlen oder kann auch einmalig in Höhe von 600 Euro ausbezahlt werden. Die Kosten für andere Veranstaltungen muss das Au-pair jedoch selbst tragen.

Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem Au-pair ein eigenes, mind. 8 qm großes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Das Au Pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen.

Taschengeld und Reisekosten
Ein Au-pair erhält keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zurzeit üblicherweise 280 Euro im Monat. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair. Die Gastfamilie beteiligt sich mit 70 Euro monatlich an den Kosten des Deutschkurses.

Kranken- und Unfallversicherung, Schwangerschaft
Auf jeden Fall muss für das Au-pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie und belaufen sich auf ca. 25 – 44 Euro monatlich, je nach Tarifwahl und Versicherungsgesellschaft.

Welche Kosten entstehen ungefähr?
monatlich:
Taschengeld: 280 Euro
Zuschuss zum Deutschkurs: 70 Euro
Weitere Informationen zu Au-Pair und Reiseversicherung gibt es bei unserem Versicherungspartner Dr. Walter, ca.39 bis 44,00 EURO  Unter diesem Link können Sie einen Versicherungsvertrag abschließen

https://www.au-pair24.de/?vkn=86186

  https://www.protrip.de/?vkn=86186

Insgesamt Au-Pair – Kosten pro Monat ab 600 Euro

einmalige Kosten:
580 Euro für die Vermittlung eines visumpflichtiges Au Pair
Versand der Einladungsdokumente ca. 69,00 Euro DHL Express
Visumsverlängerung bei der Ausländerbehörde: ca. 100 Euro

Wie schnell kann ein Visumpflichtiges Au Pair bei Ihnen sein?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ab dem Tag der Antragstellung des Visums bis zu dessen Erteilung, dürfte derzeit bei ca. 3 – 8 Wochen liegen. In manchen Fällen dauert es auch länger. Dies hängt meist vom Arbeitsaufkommen bei den jeweiligen Behörden ab.

Das Can Au-Pair Team steht Ihnen gerne zur verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen Weiter.

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