§5 Gebühren
Die Gastfamilie ist bereit, die in diesem Vertrag angegebenen Kosten s.u.) für die Vermittlung einer Au-Pair Kraft zu tragen. Innerhalb von 14 Tagen gerechnet ab dem Tag, an dem die Au-Pair Kraft bei der Gastfamilie eintrifft, muss die vereinbarte Gebühr auf das Agenturkonto des Vermittlers überwiesen werden.
- Wenn die Gastfamilie von der Vereinbarung zurücktritt, muss die Familie die Grundgebühr zahlen (Anzahlung = 50% des Gesamtbetrags).
- Die Gebühr von 580,00 EURO gilt auch für das aus dem Ausland eingeladene Au-Pair. Die Hälfte der Gebühr wird im Voraus bezahlt. Nachdem das Au-Pair bei der Gastfamilie eingetroffen ist, wird der Restbetrag in Höhe von 290 Euro zur Zahlung fällig.
Höhe der Vermittlungsgebühr bei Austausch Au-Pair Kraft
Die Höhe der Vermittlungsgebühr im Falle eines Austausches der Au-Pair Kraft hängt von der restlichen Aufenthaltsdauer in Deutschland ab. (Beispiel: Rest Visum 3,6,9 Monate).
Sobald das Wechsel Au-Pair Kraft in der Gastfamilie ankommt, ist die Vermittlungsgebühr (siehe unten) zu überweisen.
Bitte markieren Sie eine der folgenden Optionen: (Inkl. MwSt.) (Au-Pair Gebühr im Ausland)
CAN-Au-Pair Vermittlung: POSTBANK: IBAN: DE30 6001 0070 0970 4877 02 BIC: PBNKDEFF