Professionelle Beratung und Vermittlung

Was ist ein Au Pair?

Ein Au Pair ist eine junge, unverheiratete und kinderlose Person im Alter von

  • 17 bis 30 Jahren (für EU- und EFTA-Bürger) oder

  • 18 bis 26 Jahren (für Nicht-EU-Länder).

Das Au Pair lebt für eine bestimmte Zeit bei einer Gastfamilie in einem anderen Land.

Aufgaben

Als Au Pair:

  • Unterstützen Sie die Gastfamilie bei der Kinderbetreuung,

  • Helfen Sie bei leichten Hausarbeiten mit.

Im Gegenzug erhalten Sie:

  • Taschengeld von der Gastfamilie,

  • Kostenlose Unterkunft und Verpflegung (Kost und Logis).

Vergütung als Au Pair in Deutschland

  • In Deutschland beträgt das monatliche Taschengeld 280 Euro.

  • Dieser Betrag ist unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit.

  • Auch bei Urlaub oder Krankheit wird das Taschengeld weiterhin gezahlt.

Wichtig: Das Au Pair-Programm dient dem kulturellen Austausch.
Es bietet Ihnen eine wunderbare Gelegenheit, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und eine neue Kultur kennenzulernen!

Was ist das Au Pair Programm?

Au Pair in Deutschland

Wir bieten jungen Frauen und Männern im Alter von

  • 18 bis 27 Jahren (bzw. 17 bis 30 Jahren für EU-Bürger)
    die Möglichkeit, als Au Pair in deutschen Gastfamilien zu leben.

Ein Au Pair verlässt das Heimatland, um für maximal 6 bis 12 Monate die Sprache und Kultur Deutschlands kennenzulernen.
Während des Aufenthalts lebt das Au Pair bei der Gastfamilie und unterstützt sie durch:

  • Kinderbetreuung,

  • Leichte Mithilfe im Haushalt.

Leistungen und Vorteile für Au Pairs

Als Gegenleistung erhält ein Au Pair:

  • Kostenlose Unterkunft und Verpflegung,

  • Monatliches Taschengeld (aktuell 280 €),

  • Kostenübernahme der Versicherung durch die Gastfamilie.

Ein Au-Pair-Verhältnis basiert auf gegenseitigem Respekt und fairer Zusammenarbeit.
Der Aufenthalt dient der Persönlichkeitsentwicklung, der kulturellen Bildung und der interkulturellen Verständigung.


Voraussetzungen für Au Pair Bewerber:innen

Um als Au Pair in Deutschland tätig sein zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Alter: 18 bis 27 Jahre (EU-Bürger: bis 30 Jahre),

  • Gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache, idealerweise nachweisbar durch ein Zeugnis (z.B. A1-Zertifikat),

  • Gesundheitszeugnis, das die körperliche und geistige Gesundheit bestätigt,

  • Nachweis über Kinderbetreuungserfahrung (z.B. durch Referenzen oder Praktika),

  • Motivationsschreiben an die Gastfamilie,

  • Freundliche Fotos zur Bewerbung.

Für die Visumsbeantragung beim deutschen Konsulat ist ein A1-Deutschzertifikat verpflichtend.
Anerkannte Institutionen wie das Goethe-Institut, Telc, TestDaF oder ÖSD stellen entsprechende Zertifikate aus.


Aufgaben eines Au Pairs

Ein Au Pair arbeitet maximal 30 Stunden pro Woche und übernimmt hauptsächlich folgende Aufgaben:

  • Betreuung der Kinder (Spielen, Hausaufgabenhilfe, Begleitung zu Freizeitaktivitäten),

  • Bringen und Abholen der Kinder zur Schule oder Kita,

  • Mithilfe bei leichten Hausarbeiten (z.B. Aufräumen der Kinderzimmer, Einkaufen, Wäsche waschen und bügeln).


Integration in das Familienleben

In der Freizeit besuchen Au Pairs:

  • Sprachkurse,

  • Gehen eigenen Hobbies nach.

Au Pairs sind für die Dauer ihres Aufenthalts ein vollwertiges Mitglied der Gastfamilie.
Die Einbindung in das Familienleben und Freizeitaktivitäten sollte selbstverständlich sein.

  • Hausarbeiten eines Au Pairs

    Aufgaben, die ein Au Pair übernehmen kann:

    Ein Au Pair unterstützt die Gastfamilie bei leichten Hausarbeiten, insbesondere bei Aufgaben rund um die Kinder und den Alltag. Dazu gehören:

    Typische Aufgaben eines Au Pairs:

    • Geschirr spülen / Spülmaschine ein- und ausräumen

    • Gelegentlich putzen, kehren, Staub wischen oder Staubsaugen

    • Kinderwäsche waschen, zusammenlegen und wegräumen

    • Bügeln (nur einfache Kleidungsstücke, keine komplizierten Teile wie Hemden und Blusen)

    • Kinderbetten machen

    • Kinderzimmer aufräumen

    • Kleine Einkäufe erledigen

    • Falls notwendig: Haustiere füttern und versorgen

    • Mülleimer leeren


    Aufgaben, die nicht vom Au Pair erwartet werden:

    Diese Aufgaben gehören ausdrücklich nicht zu den Tätigkeiten eines Au Pairs:

    • Gartenarbeit

    • Fenster putzen

    • Frühjahrsputz

    • Backofen reinigen

    • Auto waschen

    • Teppichboden reinigen

    • Großeinkäufe erledigen

    • Haustiere baden

    • Betten der Gasteltern machen

    • Toilette reinigen

    • Bügeln schwieriger Kleidung

    • Komplette Reinigung des gesamten Hauses oder der gesamten Wohnung


    ℹ️ Hinweis:
    Das Au Pair sollte vor allem die Kinder betreuen und im Alltag der Familie kleine Hilfen leisten – keine professionelle Haushaltshilfe ersetzen.

Aufenthaltsrecht für Au-pairs aus EU/EWR-Ländern

Freizügigkeit innerhalb der EU

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) genießen innerhalb der EU Freizügigkeit.
Das bedeutet:

  • Keine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland,

  • Keine Einschränkungen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.


Besondere Regelungen für bestimmte EU-Staaten

Au-pairs aus den folgenden Ländern benötigen eine EU-Arbeitserlaubnis:
? Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien.

  • Die Arbeitserlaubnis muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit am Einsatzort beantragt werden.


Aufenthaltsbescheinigung bei längerem Aufenthalt

Dauert der Au-pair-Aufenthalt in Deutschland länger als 3 Monate, können EU-Au-pairs nach Anmeldung bei der Meldebehörde:

  • Eine kostenlose Bescheinigung von der zuständigen Ausländerbehörde erhalten.

  • Diese dient als Nachweis des Rechts auf Freizügigkeit und ist unbefristet gültig.


Regelungen für EWR- und Schweizer Staatsbürger

  • Au-pairs aus Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR-Staaten) erhalten unter denselben Bedingungen eine Aufenthaltsbescheinigung nach Gemeinschaftsrecht.

  • Au-pairs aus der Schweiz erhalten eine Aufenthaltsbewilligung gemäß dem Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz.


Wichtige Hinweise zum Aufenthalt als Au-pair

  • Dauer des Aufenthaltsrechts: 6 bis 12 Monate.

  • Keine andere Beschäftigung erlaubt: Au-pairs dürfen in Deutschland keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

  • Das Au-pair-Programm dient ausschließlich dem internationalen Kulturaustausch.

Zusammengefasst: Als Au-pair sind Sie Gast auf Zeit und Teil eines kulturellen Austauschprogramms – nicht regulärer Arbeitnehmer.

  • Kostenfreie Leistungen für Au-pair-Kandidaten

    Für Au-pair-Kandidaten, die sich in Deutschland befinden und sich über unsere Agentur bewerben, sind alle unsere Dienstleistungen kostenfrei.

    Zu unseren Hauptleistungen gehören:

    • die Platzierung von Au-pair-Kandidaten in Gastfamilien in ganz Deutschland

    • die Vermittlung von Au-pair-Kandidaten in gegenseitiger Abstimmung mit den Gastfamilien

    Der gesamte Vermittlungsprozess wird von unserem professionellen Team sorgfältig begleitet.

Warum wir? – Ihre Vorteile mit uns

Wir begleiten Au-pair-Kandidaten nicht nur während der Vermittlung, sondern eröffnen ihnen auch langfristige Perspektiven in Deutschland.

  • Kostenfreie und professionelle Betreuung für Au-pair-Kandidaten

  • Vermittlung in passende Gastfamilien in ganz Deutschland

  • Persönliche Begleitung und individuelle Beratung während des gesamten Prozesses

  • Zusätzliche Unterstützung bei weiterführenden Möglichkeiten wie dem
    Bundesfreiwilligendienst (BFD), dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie beim Einstieg in eine Berufsausbildung

Mit uns erhalten Au-pair-Kandidaten einen zuverlässigen Partner für einen erfolgreichen und nachhaltigen Aufenthalt in Deutschland.

Bewerbungsprozess (Au-pair aus dem Ausland)

  1. Bewerbung und Beratung
    Interessierte Bewerberinnen und Bewerber, die als Au-pair aus dem Ausland nach Deutschland kommen möchten, erhalten eine umfassende Beratung durch unsere Agentur.

  2. Zahlung der Servicegebühr
    Die Vermittlung einer Gastfamilie sowie die Weiterleitung der erforderlichen Unterlagen erfolgen gegen Entgelt.

  3. Einreichung der Unterlagen
    Nach Zahlung der Gebühr sind die angeforderten Bewerbungsunterlagen vollständig bei uns einzureichen.

  4. Vermittlung einer Gastfamilie
    Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen vermitteln wir eine geeignete Gastfamilie, die eine Einladung ausspricht.

  5. Start des Platzierungsprozesses
    Nach Ausstellung der Einladung wird der Au-pair-Platzierungsprozess offiziell eingeleitet.


Wichtiger Hinweis:
Wir bieten allen Au Pairs, die mit uns arbeiten, umfassende Unterstützung während des gesamten Vermittlungsprozesses – und das völlig kostenlos (außer der einmaligen Anmeldegebühr).

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