Infos für Gastfamilien in Österreich
Gastfamilie werden
Möchten Sie eine neue Kultur in Ihre Familie bringen und gleichzeitig eine liebevolle Unterstützung für Ihre Kinder finden? Oder bist du ein Jugendlicher, der als Au-Pair das wunderschöne Österreich entdecken möchte? Als digitale Agentur unterstützen wir Sie und dich Schritt für Schritt bei diesem Abenteuer und führen Sie sicher durch die rechtlichen Rahmenbedingungen der österreichischen Behörden.
Au-Pair Österreich für Gastfamilien
In Österreich ist das Au-Pair-Verhältnis im Gegensatz zu anderen Ländern gesetzlich streng als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geregelt. Ein Au-Pair gilt hier als Arbeitnehmer im Sinne des Angestelltengesetzes. Um ein Au-Pair aufnehmen zu können, müssen Gastfamilien folgende rechtliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen:
– Taschengeld & Sonderzahlungen: Das gesetzliche Mindesttaschengeld für Au-Pairs in Österreich beträgt aktuell 551,10€ brutto pro Monat (Stand: 2026). Da das Verhältnis dem Angestelltengesetz unterliegt, hat das Au-Pair zwingend Anspruch auf Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt bzw. anteiliges Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld). Die Auszahlung erfolgt meist anteilig pro Monat oder am Ende des Aufenthalts.
– Arbeitszeit & Freizeit: Die Arbeitszeit beträgt fix maximal 19 Stunden pro Woche. Die Verteilung der Stunden muss wöchentlich im Voraus vereinbart werden. Dem Au-Pair steht mindestens ununterbrochen 1 freier Tag pro Woche zu. Zudem besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 30 Werktagen (bzw. 5 Wochen) bei einem einjährigen Aufenthalt.
– Unterkunft & Privatsphäre: Die Gastfamilie stellt eine kostenfreie, angemessene Unterkunft im gemeinsamen Haushalt zur Verfügung. Das Zimmer muss separat, abschließbar, beheizbar sein, über Tageslicht (Fenster) verfügen und eine Mindestgröße von 9 m² aufweisen. Die freie Verpflegung umfasst drei Mahlzeiten am Tag, auch an den freien
Aufgaben des Au-Pairs in Österreich
– Sprachkurs & Integration: Die Integration steht im Vordergrund. Die Gastfamilie ist gesetzlich verpflichtet, dem Au-Pair die Teilnahme an einem Deutschkurs zu ermöglichen und muss die Hälfte der Kursgebühren übernehmen.
– Sozialversicherung (ÖGK): Das Au-Pair muss vor Arbeitsbeginn bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als geringfügig beschäftigt angemeldet werden. Die Kosten für die Unfall- und Krankenversicherung trägt die Gastfamilie vollumfänglich.
2. Infos für Au-Pair Bewerber in Österreich
Österreich bietet mit seiner hohen Lebensqualität, Kultur und beeindruckenden Natur den perfekten Ort für dein Au-Pair-Jahr. Wenn du als Au-Pair nach Österreich kommen möchtest, gelten für dich folgende strengen Kriterien:
– Alter & Voraussetzungen: Du musst bei Beginn des Verhältnisses zwischen 18 und 28 Jahre alt sein (das 28. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein). Du darfst in den letzten 5 Jahren nicht länger als insgesamt 1 Jahr als Au-Pair in Österreich tätig gewesen sein.
– Sprachkenntnisse: Du musst grundlegende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) nachweisen. Das Zertifikat (z.B. vom Goethe-Institut oder ÖSD) darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
– Visum & Die AMS-Anzeigebestätigung: Für Bewerber aus Drittstaaten ist das Verfahren zweistufig. Zuerst muss die Gastfamilie das Au-Pair-Verhältnis beim Arbeitsmarktservice (AMS) anzeigen. Erst wenn das AMS die offizielle “Anzeigebestätigung” ausstellt, kann das Au-Pair bei der zuständigen österreichischen Botschaft im Heimatland die “Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit” beantragen. Dieser Prozess muss mindestens 2 bis 3 Monate vor der geplanten Einreise gestartet werden.
➜ AMS Österreich
➜ Anzeige eines Au-pair-Verhältnisses
➜ Offezielle österreichischen Behörde
Offizieller Ablauf und Behördenwege
Damit es zu keinen rechtlichen Komplikationen mit dem AMS oder der Fremdenpolizei kommt, steuern wir den Prozess über folgende Phasen:
1. Matching & Vertragserstellung: Nach erfolgreichen Video-Interviews erstellen wir einen rechtssicheren Au-Pair-Vertrag, der den österreichischen Richtlinien entspricht.
2. AMS-Meldung: Wir bereiten die amtliche Anzeige für das Arbeitsmarktservice (AMS) vor und reichen sie im jeweiligen Bundesland der Gastfamilie ein.
3. Visumsverfahren: Nach Erhalt der AMS-Anzeigebestätigung unterstützen wir das Au-Pair bei der Zusammenstellung der Dokumente für die österreichische Botschaft (inklusive polizeilichem Führungszeugnis, Geburtsurkunde mit Apostille und Nachweis der Krankenversicherung).
4. Anmeldung in Österreich: Nach der Einreise unterstützen wir die Familie bei der Anmeldung im lokalen Meldeamt (Meldezettel) und der Registrierung bei der ÖGK innerhalb von 3 Tagen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Au-Pair-Recht in Österreich
Gilt die Probezeit auch in Österreich?
Ja. Die ersten zwei Wochen des Au-Pair in Österreich Verhältnisses gelten rechtlich als Probezeit. Während dieser 14 Tage kann das Verhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gelöst werden. Danach gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von einer Woche.
Was passiert, wenn das Au-Pair im Haushalt krank wird?
Da das Au-Pair in Österreich über die ÖGK gesetzlich krankenversichert ist, genießt es vollen Anspruch auf medizinische Versorgung in Österreich. Im Krankheitsfall läuft der Anspruch auf Taschengeld und freie Station (Unterkunft/Verpflegung) für einen gesetzlich geregelten Zeitraum (Entgeltfortzahlung) ganz normal weiter.
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Darf das Au-Pair nebenbei einen anderen Minijob annehmen?
Nein. Die Aufenthaltsbewilligung für Au-Pairs ist streng an das spezifische Gastfamilienverhältnis und die maximale Arbeitszeit von 18 Stunden gekoppelt. Jede weitere Nebentätigkeit ist illegal und führt zum Erlöschen der Aufenthaltsbewilligung.
Warum CAN Au-Pair?
Die Bürokratie in Österreich verzeiht keine Fehler bei den Fristen des AMS. Da wir komplett digital und ortsunabhängig arbeiten, bieten wir Gastfamilien und Bewerbern eine lückenlose, rechtssichere Unterstützung:
- Unterstützung bei Dokumenten,
- Hilfe bei Behördenwegen,
- Persönliche Beratung
