Einreisebestimmungen für Au-pairs in Deutschland

Wie sind die Einreisebestimmungen für Au-pairs in Deutschland?

Ob ein Au-pair für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, hängt von seiner Staatsangehörigkeit ab. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

Au-pairs aus EU- und EFTA-Staaten

Au-pairs aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Nach der Ankunft müssen lediglich die geltenden Meldepflichten beachtet werden.

Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen grundsätzlich ein Au-pair-Visum, bevor sie nach Deutschland einreisen und ihre Tätigkeit aufnehmen können. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden.

Schritt 1: Gültigen Reisepass prüfen

Vor der Beantragung des Visums sollte sichergestellt werden, dass ein gültiger Reisepass vorhanden ist.

Schritt 2: Au-pair-Vertrag und Einladungsschreiben erhalten

Die Gastfamilie sendet dem Au-pair den unterschriebenen Au-pair-Vertrag sowie ein Einladungsschreiben im Original zu. Beide Dokumente werden für den Visumantrag benötigt.

Schritt 3: Visum beantragen

Für die Beantragung des Au-pair-Visums sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Reisepass
  • Original des Au-pair-Vertrags
  • Einladungsschreiben der Gastfamilie
  • Versicherungsnachweis
  • Motivationsschreiben

Zusätzlich müssen Au-pairs in der Regel einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Über die Anerkennung der Sprachkenntnisse entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Au-pair in der Regel nicht älter als 26 Jahre sein.

Je nach Herkunftsland kann die Bearbeitung des Visums zwischen mehreren Wochen und einigen Monaten dauern.

Schritt 4: Anmeldung nach der Einreise

Nach der Ankunft in Deutschland muss das Au-pair bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet werden.

Anschließend ist bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel zu beantragen. Für die Ausstellung wird in der Regel ein biometrisches Passfoto benötigt. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren.

Sonderregelungen

Staatsangehörige bestimmter Länder, darunter Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und die USA, können unter bestimmten Voraussetzungen visumsfrei nach Deutschland einreisen. In diesen Fällen muss der erforderliche Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Die Tätigkeit als Au-pair darf erst aufgenommen werden, wenn die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorliegt.

Wichtiger Hinweis

Ein Au-pair-Aufenthalt dient dem kulturellen Austausch. Andere Erwerbstätigkeiten als die genehmigte Au-pair-Tätigkeit sind grundsätzlich nicht erlaubt.